Die nachfolgenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages mit Active Travel / Aktive Jugendreisen e.V.,im folgenden kurz AT genannt.
1. Vertragspartner bei Paketreisen
1.1 Vertragspartner für AT ist das Unternehmen, die Einzelperson, Organisation oder der Verein, im folgenden kurz Partner genannt, die den Vertrag mit Aktive Jugendreisen e.V.abschließt.
Diese AGB gelten für alle Werkverträge mit selbstveranstaltenden Organisationen .
2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
2.1 Mit der unterschriebenen Rücksendung des Buchungsangebotes/ Vertrages für Gruppen
schließt der Partner mit AT verbindlich einen Gruppenvertrag.
2.2 Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. AT schickt den Gruppenvertrag innerhalb von 2
Wochen mit Unterschrift versehen zurück. Mit dieser Bestätigung entsteht für AT
Leistungspflicht.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
der Angaben in dem Gruppenvertrag.
3.2 Ergibt sich aus einer der vorgenannten Leistungsbeschreibungen, dass Leistungen
Dritter vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung / en in eigener Verantwortung.
3.3 Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den Bestand von
mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast für das Zustandekommen der Vereinbarung
beim Partner, wenn nicht zuvor eine schriftliche Bestätigung durch AT erfolgte..
3.4 Erfolgt die Anmeldung über einen Vermittler, so sind Zusagen und Nebenabreden des
Vermittlers nur nach schriftlicher Bestätigung durch AT gültig. AT haftet nicht
für diese Vermittlungstätigkeit.
3.5 Vereinbarungen zwischen dem Partner und Dritten als Leistungsträgern haben keine
Wirkung auf den mit AT geschlossenen Vertrag.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Es ist eine vertraglich Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, es sei,
es wird ein andere Höhe ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.2 Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu
zahlen, es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
4.3. Bei Zahlungsverzug kann AT eine Mahngebühr erheben.
5. Rücktritt durch den Partner
Der Partner kann jederzeit vor Antritt der Reise von den vertraglichen Vereinbarungen
zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen beider Partner muss die
Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.
5.1 Tritt der Partner aus Gründen, die AT nicht zu verantworten hat, geschlossen
vom Vertrag zurück oder reduziert die im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl, so hat AT
Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Der Ersatzanspruch ist wie folgt
pauschaliert:
Bei Rücktritt vom Gesamtvertrag oder der Reduzierung der im Vertrag vereinbarten Teilnehmerzahl :
bis 120 Tage vor Reisebeginn 20% des Gesamtpreises
119 – 90 Tage vor Reisebeginn 30% des Gesamtpreises
89 – 60 Tage vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises
59 – 30 Tage vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises
30 – bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Gesamtpreises
07 Tage bis zum Abreisetag 95% des Gesamtpreises
5.2 Bei Rücktritt einzelner bereits gebuchter Teilnehmer aus dem Gesamtvertrag:
bis 120 Tage vor Reisebeginn keine Stornokosten
119 – 60 Tage vor Reisebeginn 15%
59 – 30 Tage vor Reisebeginn 35%
29 – 15 Tage vor Reisebeginn 80%
14 – 08 Tage vor Reisebeginn 90%
07 Tage bis Reisebeginn 95%
des Einzelreisepreises pro zurücktretendem Teilnehmer.
Sollten die Stornobedingungen einzelner Beherbergungsbetriebe oder Transportunternehmen von diesen Bedingungen abweichen, so werden diese im jeweiligen Gruppenvertrag
gesondert vereinbart. Weist der Partner geringere Kosten von AT nach, zahlt er weniger Stornokosten. Dies gilt genauso, wenn AT nachweisen kann, dass höhere Kosten durch den
Rücktritt des Partners entstanden.
Bei Rücktritt von Einzelleistungen:
Tritt der Partner vor Reiseantritt von einzelnen, vertraglich vereinbarten Leistungen
zurück, so gilt für die Berechnung der Ausfallkosten ebenfalls die vorgenannte
Staffelung. Die Prozentsätze beziehen sich in diesem Fall auf den Preis für die jeweilige Einzelleistung.
5.3 Ändern sich aufgrund der Reduzierung der Teilnehmerzahl die Voraussetzungen
(Mindestteilnehmerzahl etc.) für vertraglich vereinbarte Leistungen / Nebenabreden (Freiplätze, Abholung vom Heimatort etc.), so sind diese Vereinbarungen hinfällig.
Sie behalten ihre Gültigkeit ausschließlich durch eine erneute schriftliche Bestätigung von AT in einer Änderungsbestätigung..
6. Umbuchungen
6.1 Erhöhung der Teilnehmerzahl, Zubuchung weiterer Einzelleistungen und Namensänderungen
können jederzeit kostenfrei vorgenommen werden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften,
behördliche Anordnungen oder Bedingungen einzelner Leistungsträger entgegenstehen.
6.2 Änderungen des Reisezieles / Reisetermins werden bis 8 Wochen vor Reisebeginn nur in
Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr
von € 100 in Rechnung gestellt.
6.3 Änderungen des Reisezieles / Reisetermins ab 8 Wochen vor Reisebeginn werden als
Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Nimmt der Partner, dessen Reiseleiter oder dessen Reiseteilnehmer, einzelne oder
ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder auf der Reise aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.
8. Rücktritt und Kündigung durch Active Travel
AT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten, oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen, bzw. von einzelnen Reiseleistungen ausschließen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Partner, dessen Reiseleiter oder dessen Reiseteil- nehmer, die Durchführung ungeachtet einer Mahnung durch AT oder dessen durch AT autorisierten Vertreters nachhaltig stört, oder wenn er oder einzelne Reiseteilnehmer, sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt ist. AT behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis.
8.2 Ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug von mindestens 1 Woche des Partners.
8.3 Bis 60 Tage vor Reiseantritt, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
8.4 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Gründe der Absage weder von AT, noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die von AT nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. Bereits geleistete Zahlungen werden ohne Abzug erstattet.
8.5 Wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (höherer Gewalt: z.B. Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann AT den anteiligen Reisepreis verlangen.
8.6 Bis 5 Monate vor Reiseantritt, wenn sich die Eigentumsverhältnisse der örtlichen Leistungsträger nach Vertragsabschluss mit dem Partner ändern und AT eine Reisedurchführung unmöglich wird.
9. Haftung
9.1 Active Travel haftet für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Ziellandes und Zielortes.
9.2 Die Haftung von AT ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
des Partners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
soweit AT für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen AT ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.3 AT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder als Fremdleistung gekennzeichnet
sind. Jegliche Kosten/ Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden durch AT, z.B. durch Zeitverschiebungen, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden nicht erstattet. AT haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch höhere Gewalt entstehen.
10. Mitwirkungspflicht
10.1 Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der durch den Partner eingesetzte Reiseleiter
und jeder Teilnehmer verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Dazu gehört unter anderem, den betreffenden Leistungsträger oder seine Beauftragten unverzüglich über die Beanstandungen zu informieren. Die örtlichen Leistungsträger sind verpflichtet, bei berechtigten Beanstandungen für Abhilfe zu sorgen, sofern dies kurzfristig möglich ist.
10.2 Ist eine umgehende Besserung/Regelung nicht möglich, muss der durch den Partner eingesetzte Reiseleiter/dessen Reiseteilnehmer die Reklamation unverzüglich schriftlich bei dem zuständigen Mitarbeiter oder der von AT autorisierten Vertretung bekannt geben, und sich die Meldung schriftlich bestätigen lassen.
10.3 Ist der AT-Mitarbeiter oder die von AT autorisierte Vertretung nicht erreichbar, hat sich der Reiseleiter/ Reiseteilnehmer unverzüglich direkt an AT zu wenden.
10.4 Unterlässt es der eingesetzte Reiseleiter / Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, oder seinen vorgenannten Verpflichtungen nachzukommen, so tritt ein evtl. Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Pflichten des Partners
11.1 Der Partner verpflichtet sich,ATt die für die Organisation der Reise erforderlichen
Informationen zur Gruppe (Teilnehmerliste etc.) fristgerecht in der angeforderten Form und Anzahl zuzusenden.
11.2 Der Partner ist für die Beachtung der jeweiligen Pass-, Gesundheits- und Zollbestimmungen verantwortlich. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass jeder Teilnehmer die Bestimmungen des Reiselandes, insbesondere der Hausordnung einhält. Verstöße gegen die Bestimmungen können Ansprüche seitens AT gegen einzelne Teilnehmer begründen. Bei Verstößen haftet der Partner.
12. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich bei AT geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem Verschulden des Partners zuzurechnen war.
12.2 Ansprüche des Partners sind nach 6 Monaten verjährt.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
13.1 Diese Vertragsbedingungen/ AGB sind Bestandteil des Vertrages.
13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, bzw. der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, bzw. der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge ( Salvsatorische Klausel).
14. Gerichtsstand
14.1 Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg.
14.2 Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
Mit Unterschrift auf dem Buchungsvertrag erkennt der Partner die AGB von Aktive Jugendreisen e.V. für Gruppenreisen an .
Diese AGD gelten für alle Anmeldungen von Unternehmen , Organisationen und Vereinen welche dem Reisenden gegenüber als Veranstalter im Sinne des Reiserechtes auftreten .
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.